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Ein Verweser ist entweder bestellt oder eigenmächtig (selbst) ernannt.
Erklärung für "bestellt":
In deutschen Landen z.B. in dem kirchlichen Bereich ist es häufig gegeben, daß für ein nicht mehr genutztes Kloster oder andere alte Bauten ein Verweser bestellt wird, der sich um die weitere Entwicklung/Abwicklung des jeweiligen Objektes zu kümmern hat.
Im Schweizerischen steht ein Verweser für einen nicht-schulischen Lehrer, der fachübergreifend gebildet ist.
Erklärung für "eigenmächtig":
Sollte in einem Staat ein staatsrechtlicher Notstand vorliegen, kann sich eine Person zu dem Verweser erbezeichnen und die alleinige Geschäftsführung des Staates an sich nehmen. Um diesen Ablauf de jure fixieren zu können, muß der selbsternannte Verweser später vom zuständigen Souverän in seinen Handlungen für wahr und richtig erklärt werden, da ansonsten keine Verwesertätigkeit sondern der Akt eines Hochverrates vorliegt. Beispiel: Max von Baden am 09.11.1918 Siehe: Reichsverweser
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